Zukunft im Dialog gestalten

LW.P Lüders Warneboldt ist ein Beratungsunternehmen, das auf die interdisziplinäre Beratung von mittelständischen Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern spezialisiert ist. Unser Team besteht aus mehr als 80 Köpfen an den Standorten Hannover und Lehrte. Dazu gehören Expertinnen und Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und Notare, die Mandantinnen und Mandanten unterschiedlicher Branchen und Größen in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen betreuen.

Das Beratungsteam unterstützen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Controlling, der Finanzbuchhaltung, Steuerbereich sowie Organisation, Personal, PR, IT und Mandantenservice.

Fachwissen - verbunden mit Kreativität und Phantasie

Als Beratungsunternehmen, in welchem Expertinnen und Experten aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Betriebswirtschaft Hand in Hand zusammenarbeiten, lösen wir Ihre Probleme konzentriert, zielstrebig und mit einem Blick für das Wesentliche. Wir verstehen uns auf allen Ebenen als Berater im Sinne des Wortes, als Ihr Ansprechpartner und Mitgestalter. Unser Ziel ist es, Sie langfristig als Unternehmen und als Unternehmerin oder Unternehmer zu begleiten, Ihnen ein Partner auf Augenhöhe zu sein, Ihre Probleme zu kennen und Lösungen zu finden.

40 Jahre Vertrauen in unser Know-how

Wir sind mit unseren Aufgabenstellungen gewachsen – von einer Anwaltskanzlei zu einem spezialisierten Beratungsunternehmen.

 

Aktuelles von LW.P

Steuerberatung
24 April 2024
Steuerinformationen März 2024
Aktuelles aus dem Steuerrecht März 2024 In diesem Monat haben wir wieder aktuelle Meldungen aus dem Steuerrecht für Sie zusammengestellt: Gewerbesteuerbefreiung: Auch eine Ein-Mann-GmbH kann eine Bildungseinrichtung sein Verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen: Bundesamt gewährt „Stillhaltefrist“ bei Ordnungsgeldverfahren Gesellschafter-Geschäftsführer: Privatnutzung eines Firmen-Pkw ist zu vermuten Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern: Steuerfreiheit erfasst auch
Steuerberatung
24 April 2024
Steuerinformationen Februar 2024
Aktuelles aus dem Steuerrecht Februar 2024 In diesem Monat haben wir wieder aktuelle Meldungen aus dem Steuerrecht für Sie zusammengestellt: Zeitschriftenabos: Ermäßigter Steuersatz für Werbegeschenke Istbesteuerung: Wann gilt ein überwiesenes Entgelt als vereinnahmt? Feier für vermögende Privatkunden: Bank muss keine Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen zahlen Markt- und Imbissstände: Mieten für Standplätze
22 April 2024
Teil VI: Unter Verdacht? Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen
Wer fördert, der fordert! Stolperfalle Unternehmensverbund: Wir verraten Ihnen im sechsten Teil unserer Praxistipp-Reihe, was es in der Schlussabrechnung zu beachten gilt.   Subventionsbetrug im Kontext der Schlussabrechnung: Fokus ,,Unternehmensverbund“ Zum 31. März 2024 sollte die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endgültig ablaufen. Nach zähem Ringen ist die Frist nun
27 März 2024
Update zum Wachstumschancengesetz
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Über die wahrscheinlichen Änderungen haben wir vielfach auch schon in Kunden- und Strategiegesprächen informiert. Mit dem \"Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness\" soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Daneben
08 März 2024
Update zur Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen
Aktueller Stand In den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 konnten Unternehmen, die auf Grund der Corona-Pandemie und der getroffenen Schutzmaßnahmen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hatten, Förderungen zur Deckung ihrer Fixkosten in Anspruch nehmen. Da die zur Berechnung der Förderung herangezogenen Umsätze und Fixkosten zumeist auf Schätzungen basierten, verpflichteten sich Antragstellerinnen und Antragsteller