DigitalSteuern

Die Entwicklungen im Handels- und Steuerrecht schreiten unaufhaltsam voran. Durch die Digitalisierung werden diese Entwicklungen zusätzlich dynamisiert. So informieren wir Sie laufend über beispielsweise das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das Gesetz zur Umsetzung zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, Änderungen in der Steuergesetzgebung sowie über Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der deutschen Finanzgerichte.

Die Unternehmen möchten Produkte verkaufen, Dienstleistungen erbringen, sich im globalen Markt etablieren, wachsen, neue Ideen zur Marktreife perfektionieren, sich wirtschaftlich entwickeln, Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz bieten, soziale Projekte mit dem verdienten Geld unterstützen und vieles mehr.

Wer von Ihnen hat nicht das Gefühl, dass zunehmend weitere Aufgaben und Verpflichtungen durch Zoll und Finanzverwaltung auf die Unternehmen übertragen werden? Das bedeutet für die Firmen eine zusätzliche Belastung. Aber damit nicht genug: bei Verfehlungen drohen Sanktionen, Bußgelder oder Strafverfolgung.

Leider bleibt den Unternehmen nichts anderes übrig als sich auf die verändernden Anforderungen einzustellen. Dabei können wir Sie als Berater bei Ihren deklaratorischen Verpflichtungen unterstützen und Ihnen Arbeit abnehmen. Zum einen
- wie gewohnt - durch unsere gezielte, begleitende Beratung, durch Informationen sowie durch die Unterstützung bei der Optimierung Ihrer innerbetrieblichen Abläufe (Kontrollsysteme).

In der Wirtschaftsprüfung sind rechnungslegungsrelevante Interne Kontrollsysteme (IKS) stets Bestandteil der Jahresabschlussprüfung. Das IKS ist in jedem Unternehmen vorhanden, auch wenn dafür nicht immer eine Dokumentation existiert. Diese Kontrollsysteme helfen Ihnen Ihr Unternehmen zu führen und Risiken zu minimieren.

Ein Teilbereich des IKS betreffen dabei die steuerlichen Bereiche des Unternehmens. Das sogenannte „Tax-CMS“ (Tax- Compliance Management System) als Teilbereich eines in vielen Unternehmen inzwischen etablierten Compliance Management System (CMS) hilft Unternehmen steuerliche Risiken zu minimieren und schützt den Inhaber oder die gesetzlichen Vertreter vor Sanktionen.

Die Finanzverwaltung hat dazu unlängst ihre Verwaltungsauffassung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung angepasst: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der korrekten Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit bei der Feststellung eines Fehlers bei der Beurteilung eines steuerlichen Sachverhaltes sprechen kann.“

Aus unserer Sicht folgt daraus, dass alle Unternehmen Regeln im Umgang mit steuerlichen Sachverhalten einführen und dokumentieren sollten. Die Regeln sind dabei individuell auf das Unternehmen zugeschnitten und hängen u. a. sehr stark von Größe, Geschäftstätigkeit sowie Branche ab. Die steuerlichen Fragestellungen gehen sehr weit auseinander, wie beispielsweise zum Vorsteuerabzug oder zur Vorsteueraufteilung, zur Bauabzugssteuer, zu Bauleistungen gemäß § 13 b UStG, zu Reihengeschäften, Verrechnungspreisen oder allgemeinen Nachweisen bei steuerbefreiten Umsätzen.

Eigentlich beschränkt sich das Tax-CMS auf die Dokumentation von Regeln, die angemessen auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten und geeignet sind, Fehler bei steuerlichen Sachverhalten zu vermeiden und auch bei den täglichen Abläufen zweckmäßig zu funktionieren. Eine jährliche Überprüfung ist dann nur noch obligatorisch. Bitte bedenken Sie das Tax-CMS ist die Basis künftiger steuerlicher Außenprüfungen.

Wir können Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Wirtschaftsprüfung mit überschaubarem Aufwand bei der Implementierung Interner Kontrollsysteme und damit auch eines für Sie geeigneten Tax-CMS unterstützen. Das spart Ihnen und Ihrem Unternehmen in Zukunft Ressourcen und

Kosten. Außerdem werden die Risiken insbesondere der steuerlichen Strafverfolgung, die bei Fehlen eines geeigneten Tax-CMS in Ihrem Unternehmen aufgrund der Sichtweise der Finanzverwaltung deutlich gestiegen ist, reduziert.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir analysieren gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen, ein geeignetes Tax-CMS in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Dipl. Betriebswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Lars Kläber  oder an den Dipl. Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Stefan Gemmeke