Beginnen Sie frühzeitig mit der Dokumentation der Verrechnungspreise!

  • Die Verpflichtung, bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen internationaler Unternehmensgruppen, Aufzeichnungen zur Angemessenheit der Verrechnung zu führen, wurde mit der Neuregelung der BEPS (OECD-Arbeitsplan gegen Base Erosion and Profit Shifting) erheblich verschärft.
  • Die Dokumentation der Verrechnungspreise steht seitens der Finanzbehörden besonders bei steuerlichen Außenprüfungen immer mehr im Fokus.
  • Den betroffenen Unternehmen verbleibt zwar grundsätzlich eine Frist von 30 bis 60 Tagen, das wird jedoch schwierig, wenn erst auf Anfrage der Finanzbehörden mit der Dokumentation begonnen wird.
  • Bei Nichteinhaltung der Frist drohen hohe Strafen wie z. B. eine 5 bis 10-prozentige Einkommenskorrektur!
  • Kleinere Unternehmen haben es leichter, wenn beispielsweise die Entgelte ohne Umsatzsteuer aus Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen im Ausland einen bestimmten Wert nicht übersteigen.

Achten Sie auf Einhaltung des Fremd­vergleichs­grund­satzes

Die Bandbreite reicht von internen Daten bis zu Vergleichs- bzw. Benchmark-Studien sowie umfangreichen Planungsrechnungen. Generell wird verlangt, der jeweiligen grenzüberschreitenden Transaktion die richtige Methode zuzuordnen.

Die Mühe lohnt sich!

  • Die Beweislast für die etwaige Unangemessenheit des gewählten Verrechnungspreises liegt dann bei der Finanzverwaltung.
  • Das Unternehmen kann den Preis an dem für ihn günstigsten Rand der Preisbandbreite festlegen. Hier sind noch Besonderheiten des Außensteuergesetzes zu beachten.
  • Gegen das Unternehmen können keine Strafen verhängt werden.

Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Implementierung von Verrechnungspreissystemen.
Mit unseren mittelstandsorientierten Konzepten und Tools unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen nach aktueller Rechtslage.
Natürlich begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen sowie der Streitschlichtung und besser noch bei der Streitverhandlung mit den Finanzbehörden.

Beachten Sie bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Verrechnungspreisdokumentation die vom Gesetzgeber vorgegebenen drei Stufen:

Local File

  • Stellt Informationen bereit, die das Master File ergänzen
  • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit in den jeweiligen Ländern
  • Beinhaltet relevante Informationen über die Verrechnungspreisanalyse in Bezug auf Transaktionen zwischen der lokalen Gesellschaft und verbundenen Unternehmen in unterschiedlichen Ländern
  • Enthält Informationen über Sondertransaktionen (z. B. Funktionsverlagerungen)

Master File

  • Beinhaltet allgemeine standardisierte Informationen, die für alle internationalen Unternehmensmitglieder relevant sind
  • Bereitstellung entweder für das internationale Unternehmen als Ganzes oder nach Geschäftsbereichen
  • Zielsetzung ist „ein vollständiges Bild der weltweiten geschäftlichen Aktivitäten“

Country-by-Country-Reporting

Bereitstellung diverser Informationen gruppiert nach Land:

  • Umsätze (getrennt in Umsatz mit verbundenen und unverbundenen Transaktionspartnern)
  • Gewinn vor Steuern
  • Steuern
  • gezeichnetes Kapital
  • kumulierter Gewinn
  • Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • materielle Vermögenswerte
  • Haupttätigkeit aller Konzerngesellschaften

Ihr Ansprechpartner

Oliver Warneboldt - Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Master of International Taxation, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Oliver Warneboldt
Dipl.-Oec., Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Master of International Taxation, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fax. +49 5132 8268-99

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